Pocket Broker = Pocket Option: Die Namen 2026

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Pocket Broker = Pocket Option: Die Namen 2026

Warum es Zwei Namen Gibt

Der zweite Name stammt nicht aus der Werbung, sondern aus der Technik. Er steht in einer Zeichenkette, die eigentlich niemand lesen sollte, und wurde trotzdem zur Suchanfrage.

Jede Android-Anwendung trägt eine eindeutige Kennung, die weltweit nur einmal vergeben wird. Sie sieht aus wie eine umgedrehte Internetadresse und wird von Entwicklern beim Einreichen festgelegt. Diese Kennung erscheint in der Adresszeile der Store-Seite, in technischen Übersichten und in Werkzeugen, die installierte Anwendungen auflisten. Sie ist ein Bezeichner für Systeme, nicht für Menschen, und sie wird praktisch nie geändert, weil eine Änderung als neue Anwendung gälte.

Name der App im Store

Im Store steht der Anzeigename der Anwendung, und daneben, für aufmerksame Nutzer sichtbar, die technische Kennung. Beide müssen nicht übereinstimmen, und sie tun es bei sehr vielen Anwendungen nicht. Ein Unternehmen wählt den Anzeigenamen nach Marketinggesichtspunkten und die Kennung nach technischen, oft Jahre vor dem heutigen Auftritt. Wer beide nebeneinander sieht und einen Widerspruch vermutet, hat in aller Regel keinen gefunden, sondern lediglich zwei Systeme mit unterschiedlichem Zweck.

"pocketoption.broker" erklärt

Die Kennung der Android-App lautet com.pocketoption.broker. Zerlegt man sie, ergibt sich das übliche Muster: ein allgemeiner Präfix, der Markenname und ein abschließendes Wort, das die Anwendung innerhalb des Bestands des Entwicklers bezeichnet. Das letzte Wort ist hier broker, und genau daraus entsteht die vermeintliche Zweitmarke. Es ist keine Produktbezeichnung, kein Handelsname und kein Hinweis auf eine andere Gesellschaft, sondern schlicht das letzte Glied eines technischen Bezeichners. Wer dieselbe Zerlegung bei beliebigen anderen Anwendungen vornimmt, findet dort Endungen wie app, mobile oder client, ohne dass jemals jemand daraus eine eigene Marke abgeleitet hätte.

Häufige Verwechslung

Verstärkt wird die Sache dadurch, dass das Wort Broker im Finanzbereich eine echte Bedeutung hat. Es bezeichnet einen Vermittler, der Aufträge an einen Markt weiterleitet. Wer die Kennung liest, sieht also nicht irgendein Wort, sondern ein Fachwort, und schließt daraus auf ein zweites Angebot mit anderem Zuschnitt. Diese Fehldeutung ist verständlich und trotzdem falsch. Ein eigenständiges Produkt unter dem Namen Pocket Broker ließ sich bei der Prüfung nicht auffinden, und ebenso wenig eine eigene Anmeldung, ein eigener Auftritt oder eine eigene Preisliste.

Hilfreich ist an dieser Stelle eine Sortierung der Begriffe, weil sie später beim Erkennen von Nachahmungen gebraucht wird. Ein Anzeigename ist das, was im Store steht. Eine technische Kennung ist das, was das Betriebssystem verwaltet. Eine Domain ist die Adresse im Netz. Ein Handelsname ist das, was eine Gesellschaft im Geschäftsverkehr führt. Diese vier Dinge können auseinanderfallen, ohne dass etwas nicht stimmt, und sie können übereinstimmen, ohne dass etwas stimmt. Sicherheit gibt keiner dieser Namen allein.

Diese Namensverwirrung ist im Übrigen kein Einzelfall dieser Marke. Handelsplattformen tragen häufig einen Produktnamen, einen Firmennamen, einen Domainnamen und mehrere App-Kennungen, und in Suchergebnissen erscheinen alle vier nebeneinander, ohne dass jemand erklärt, wie sie zusammenhängen. Wer in dieser Branche unterwegs ist, sollte deshalb grundsätzlich damit rechnen, dass ein unbekannter Name zunächst gar nichts bedeutet. Die richtige Reaktion ist nicht, ihm zu misstrauen oder zu vertrauen, sondern ihn einzuordnen: Wo steht er, wer hat ihn dort hingeschrieben und lässt er sich an einer Stelle wiederfinden, die man selbst kontrolliert.

Die Endung einer Store-Kennung ist ein technischer Bezeichner und niemals ein Beleg für ein zweites Produkt oder eine zweite Gesellschaft.

Es Ist Derselbe Dienst

Feststellen lässt sich vor allem die Abwesenheit eines zweiten Angebots. Nicht feststellen lassen sich die technischen Details dahinter, die viele Ratgeber trotzdem als gesichert darstellen.

Dieser Abschnitt trennt sorgfältig zwischen dem, was geprüft werden konnte, und dem, was offenbleibt. Die Trennung ist unbequem, aber sie ist der ganze Wert einer solchen Klärung. Wer sie überspringt, produziert dieselben Behauptungen, die diese Seite gerade auflösen soll.

  • Feststellbar: Ein eigenständiges Produkt namens Pocket Broker ist nicht auffindbar. Es gibt keinen getrennten Auftritt, keine getrennte Anmeldeseite und keine getrennte Leistungsbeschreibung.
  • Feststellbar: Das Wort Broker erscheint als Endung der Store-Kennung der Android-App der Marke.
  • Feststellbar: Neben dem Hauptauftritt existiert eine zweite Web-Fassade unter dem kurzen Namen po.trade, die als derselbe Dienst dargestellt wird und dieselbe Einschränkung für Personen mit Wohnsitz im EWR veröffentlicht.
  • Nicht feststellbar: Welche Gesellschaft hinter welchem Auftritt steht. Eine gemeinsame verantwortliche Gesellschaft wird hier weder behauptet noch ausgeschlossen.
  • Nicht feststellbar: Ob ein Zugang auf beiden Auftritten funktioniert. Diese Seite behauptet keine gemeinsame Anmeldung, weil dafür kein Nachweis vorliegt.
  • Nicht feststellbar: Ob Zahlungswege, Konten oder Guthaben zwischen den Auftritten identisch behandelt werden.

Gleiche Plattform und Login

Viele Texte im Netz erklären an dieser Stelle, ein Zugang funktioniere überall gleich. Das ist eine Aussage über Systeme, die man von außen nicht sehen kann, und sie wird hier deshalb nicht getroffen. Praktisch bedeutet das eine schlichte Empfehlung: Wer ein Konto führt, nutzt beim Pocket Option Login ausschließlich die Adresse, auf der das Konto ursprünglich eröffnet wurde, gespeichert als eigenes Lesezeichen. Wer eine zweite Adresse ausprobiert, weil irgendwo steht, es sei dasselbe, riskiert im besten Fall eine unnötige Neuregistrierung und im schlechtesten die Eingabe von Zugangsdaten an einer Stelle, die er nicht überprüft hat.

Gleiche Ein- und Auszahlungen

Für Zahlungsvorgänge gilt dasselbe. Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass Guthaben, Zahlungswege oder Prüfungen über verschiedene Auftritte hinweg als eine Einheit behandelt werden. Deshalb steht hier keine beruhigende Formulierung. Wer Geld bewegt, sollte das ausschließlich innerhalb der angemeldeten Oberfläche tun, in der das Guthaben auch angezeigt wird, und sich nicht auf Aussagen Dritter über Systemgrenzen verlassen. Diese Zurückhaltung ist kein Vorwurf gegen den Anbieter, sondern die einzige Haltung, die ohne Einblick in interne Systeme vertretbar ist.

Kein Produktunterschied

Was das Produkt selbst angeht, ist die Lage dagegen eindeutig. Es gibt keine Hinweise auf ein zweites Handelsangebot mit anderen Instrumenten, anderen Laufzeiten oder anderer Auszahlungslogik. Beschrieben wird überall dasselbe: digitale Optionen mit fester Laufzeit auf Währungspaare, Rohstoffe, Aktien und Indizes sowie Kryptowerte. Wer also nach einem Pocket Broker sucht in der Hoffnung, dort andere Konditionen zu finden, sucht nach etwas, das es nicht gibt.

Bemerkenswert ist, wie oft diese Erkenntnis in Foren als Enttäuschung formuliert wird. Offenbar verbindet ein Teil der Suchenden mit dem Wort Broker die Hoffnung auf ein seriöseres, stärker beaufsichtigtes Geschwisterangebot, bei dem dieselbe Oberfläche unter besseren rechtlichen Bedingungen liefe. Diese Hoffnung geht ins Leere, und sie sollte es auch, denn ein Name allein hat noch nie eine Zulassung erzeugt. Wer Aufsicht sucht, findet sie nicht über eine Schreibweise, sondern nur über einen Eintrag im Register der zuständigen Behörde, und dieser Weg ist derselbe, egal welcher Begriff am Anfang der Suche stand.

Ein fehlendes zweites Produkt lässt sich belegen; gemeinsame Zugänge und gemeinsame Gesellschaften lassen sich von außen nicht belegen und werden hier nicht behauptet.

Woher die Suche Kommt

Suchbegriffe entstehen selten aus dem Nichts. Bei diesem hier lässt sich der Weg von der Installation über das Suchfeld bis zur Verstetigung ziemlich genau nachzeichnen.

Am Anfang steht ein Nutzer, der etwas sieht, das er nicht erwartet hat, und es in ein Suchfeld tippt. Genau das passiert bei technischen Kennungen regelmäßig. Sie sind sichtbar, ohne erklärt zu sein, und sie sehen nach Information aus. Aus einigen tausend solcher Momente entsteht ein Suchbegriff, und sobald es ihn gibt, entstehen Seiten, die ihn beantworten, was ihn weiter verstärkt.

Installation der App

Bei der Installation und danach begegnet die Kennung an mehreren Stellen: in der Adresse der Store-Seite, in der Liste installierter Anwendungen in den Systemeinstellungen, in Berechtigungsdialogen und in Sicherungswerkzeugen. Wer eine sichere Installation ernst nimmt und tatsächlich prüft, was sich auf dem Gerät befindet, sieht sie also fast zwangsläufig. Das ist ein gutes Zeichen, keine Verwirrung: Nutzer, die technische Kennungen bemerken, sind genau die, die auch bemerken würden, wenn eine Anwendung aus einer fremden Quelle stammt.

Suchergebnisse

Sobald der Begriff existiert, füllt sich das Umfeld mit Inhalten unterschiedlicher Qualität. Ein Teil erklärt die Sache korrekt. Ein anderer Teil erfindet eine Geschichte von zwei Unternehmen, weil eine Geschichte sich besser liest als eine technische Erklärung. Ein dritter Teil nutzt die Unsicherheit gezielt aus und stellt eigene Angebote daneben, in der Hoffnung, dass ein verunsicherter Sucher nicht mehr genau hinsieht. Diese dritte Gruppe ist der Grund, warum diese Seite überhaupt nötig ist.

Markenverstärkung

Für den Betreiber ist ein zweiter Suchbegriff wirtschaftlich nicht unangenehm, weil er zusätzliche Wege zur Marke erzeugt. Für Nutzer ist er unangenehm, weil zusätzliche Wege auch zusätzliche Gelegenheiten für Nachahmer bedeuten. Genau hier liegt der Übergang zum nächsten Abschnitt: Jede Namensvariante, die im Umlauf ist, senkt die Aufmerksamkeit für Abweichungen. Wer sich daran gewöhnt hat, dass es die Marke unter mehreren Bezeichnungen gibt, hält eine vierte oder fünfte Variante für plausibel, und genau darauf ist das gefälschte Angebot ausgelegt.

Für Suchmaschinen hat dieser Effekt eine unangenehme Nebenwirkung. Weil zu einem Nischenbegriff weniger etablierte Seiten existieren, ist der Wettbewerb um die oberen Plätze geringer, und bezahlte Platzierungen sind billiger. Ein Nachahmer, der bei der Hauptmarke keine Chance hätte, kann bei einer Nebenschreibweise durchaus weit oben stehen. Genau deshalb ist die Regel, eine gespeicherte Adresse zu verwenden statt zu suchen, bei ungewöhnlichen Begriffen noch wichtiger als bei der Hauptmarke.

Wer sich für das eigentliche Angebot interessiert statt für die Namensfrage, findet die Beschreibung der Instrumente dort, wo digitale Optionen als Produkt erklärt werden, samt Laufzeiten und Auszahlungslogik. Die Namensklärung selbst bringt einen Interessenten nämlich keinen Schritt weiter bei der Frage, ob dieses Produkt für ihn taugt.

Wer wissen möchte, wie sich die Anwendung selbst verhält, welche Funktionen sie mitbringt und worin sie sich von der Weboberfläche unterscheidet, findet das dort, wo die Pocket Option App im Einzelnen beschrieben wird. Dort steht auch, welche Berechtigungen eine Handelsanwendung üblicherweise braucht und welche ein Grund zum Abbruch sind. Diese Seite bleibt bei der Namensfrage, weil sie sonst dieselben Inhalte doppelt erzählen würde.

Je mehr Namensvarianten für eine Marke im Umlauf sind, desto leichter fällt es einem Nachahmer, mit einer weiteren Variante durchzukommen.

Vorsicht vor Nachahmungen

Das ist der Abschnitt, wegen dem diese Seite überhaupt existiert. Ein leicht abgewandelter Markenname in einer Anzeige oder einem Suchergebnis ist die Standardform, in der Nachahmerangebote auftreten.

Nachahmer arbeiten nicht mit Fantasienamen, sondern mit Vertrautheit. Sie hängen ein Wort an, tauschen einen Buchstaben, verwenden eine andere Endung oder setzen die Marke in einen längeren Ausdruck. Das Ergebnis wird beim schnellen Lesen als bekannt eingestuft, denn Menschen lesen Namen nicht Zeichen für Zeichen, sondern erkennen ihre Gestalt wieder. Genau diese Abkürzung im Kopf ist das Werkzeug, mit dem gearbeitet wird.

Auf dieser Seite steht deshalb bewusst keine einzige Beispieladresse für eine gefälschte Seite. Solche Listen veralten binnen Tagen, sie erzeugen den falschen Eindruck, alles Übrige sei geprüft, und sie machen die abgedruckte Variante bekannter, als sie es verdient. Nützlich ist stattdessen eine Regel, die unabhängig von Namen funktioniert.

Falsche Apps und Seiten

Die Merkmale, an denen sich ein nachgebautes Angebot erkennen lässt, sind seit Jahren dieselben:

  • Es wird über eine Anzeige, eine Chatgruppe, ein Video oder eine unerwartete Nachricht gefunden, nie über ein selbst gespeichertes Lesezeichen.
  • Es drängt zur Eile, etwa mit einer ablaufenden Aktion, einem angeblich gesperrten Konto oder einer letzten Frist.
  • Es verlangt bei der Anmeldung mehr, als eine Anmeldung braucht, oder fordert einen Einmalcode auf einer Seite an, die nicht die Kontoseite ist.
  • Es bietet eine Anwendung außerhalb der offiziellen Stores an, oft als Datei zum Selbstinstallieren und mit dem Hinweis, eine Sicherheitswarnung zu ignorieren.
  • Es fordert nach der Installation Rechte, die eine Handelsanwendung nicht braucht: Zugriff auf Kurznachrichten, Geräteverwaltung, Bedienungshilfen oder die Erlaubnis, weitere Anwendungen zu installieren.
  • Es nennt einen anderen Zahlungsempfänger als die gewohnte Oberfläche, häufig eine private Adresse für Kryptowerte.

Offizielle Quelle prüfen

Die Gegenmaßnahme ist unspektakulär und deshalb wirksam. Die Adresse, auf der das Konto eröffnet wurde, wird einmal als Lesezeichen gespeichert und danach ausschließlich von dort aufgerufen, niemals über eine Suche und niemals über einen Link aus einer Nachricht. Anwendungen werden ausschließlich aus den offiziellen Stores installiert, und dort wird nicht nur der Anzeigename gelesen, sondern auch der Anbietereintrag. Spiegelseiten, die in Gruppen als angeblicher Ersatzzugang kursieren, werden grundsätzlich nicht angeklickt, unabhängig davon, wer sie geteilt hat und wie plausibel die Begründung klingt.

Betrugszeichen

Drei Verhaltensweisen sind unabhängig vom Namen ein sofortiger Abbruchgrund. Jemand meldet sich von sich aus und bietet Hilfe bei einem Problem an, von dem er nichts wissen könnte. Jemand fragt nach Passwort, Einmalcode oder einer Bildschirmfreigabe. Jemand verlangt eine Vorauszahlung dafür, dass verlorenes Geld zurückgeholt wird. Diese drei Punkte gelten für jede Plattform in dieser Produktkategorie, und sie schützen zuverlässiger als jede Liste bekannter Adressen es je könnte.

Wenn der Verdacht bereits entstanden ist, hilft eine kurze, ruhige Reihenfolge. Nichts anklicken und nichts eingeben, was noch nicht eingegeben wurde. Die Seite schließen und die eigene, gespeicherte Adresse in einem neuen Fenster öffnen. Dort prüfen, ob der Kontostand und die letzten Vorgänge unverändert sind. Falls schon Zugangsdaten eingegeben wurden, sofort das Passwort ändern, und zwar zuerst das des E-Mail-Postfachs, weil darüber jede Rücksetzung läuft. Anschließend über den regulären, schriftlichen Weg im angemeldeten Bereich melden, was passiert ist. Diese Reihenfolge kostet wenige Minuten und entscheidet häufig darüber, ob aus einem Beinaheunfall ein Schaden wird.

Merken Sie sich keine Liste falscher Adressen, sondern eine einzige richtige, gespeichert als Lesezeichen und niemals über eine Suche aufgerufen.

Zusammenfassung der Klärung

Die eigentliche Namensfrage ist in wenigen Sätzen beantwortet. Der bleibende Teil dieser Seite ist die Prüfgewohnheit, die sich aus dieser Antwort für alle künftigen Namen ableiten lässt.

Ein einziges Produkt

Ein eigenständiges Angebot namens Pocket Broker ist nicht auffindbar. Das Wort stammt aus der technischen Kennung der Android-Anwendung und bezeichnet dort nichts weiter als den letzten Bestandteil eines Bezeichners. Es gibt keine Hinweise auf ein zweites Handelsangebot mit abweichenden Instrumenten, Laufzeiten oder Konditionen. Wer beide Begriffe sucht, landet inhaltlich beim selben Produkt.

Das ist für sich genommen eine gute Nachricht, weil damit eine Sorge vom Tisch ist. Wer befürchtet hatte, versehentlich bei einem völlig anderen Anbieter gelandet zu sein, kann diese Möglichkeit für den Fall der Store-Kennung ausschließen. Die verbleibende Aufmerksamkeit gehört den Fällen, die tatsächlich gefährlich sind, und das sind nicht die technischen Kennungen, sondern die Adressen, die jemand einem in einer Nachricht schickt.

Zwei Markenbezeichnungen

Bevor die zweite Bezeichnung eingeordnet wird, lohnt eine nüchterne Bilanz dessen, was ein zusätzlicher Name im Umlauf überhaupt bewirkt. Die linke Spalte betrifft den Leser sofort, die rechte wird ihm meistens versprochen.

Was ein zweiter Name tatsächlich verändertWas er nicht verändert
Die Zahl der Sucheingaben, über die jemand bei der Marke landetDas gehandelte Produkt: dieselben Instrumente, Laufzeiten und dieselbe Auszahlungslogik
Die Zahl der Einstiegspunkte, an denen sich ein Nachahmer danebenstellen kannDie Aufsichtslage: keine Schreibweise erzeugt eine Zulassung
Den Preis der Werbeplätze, weil um einen Nebenbegriff weniger geboten wirdDen Kreis der Personen, den der Betreiber nach eigenen Bedingungen bedient
Den Aufwand, den ein Nutzer für die Prüfung eines Fundstücks brauchtDie Frage, welche Gesellschaft verantwortlich ist; sie bleibt von außen offen

Zusätzlich existiert eine zweite Web-Fassade unter einem kurzen Namen, die als derselbe Dienst dargestellt wird. Was dahintersteht, welche Gesellschaft verantwortlich ist und ob Zugänge oder Guthaben systemisch verbunden sind, lässt sich von außen nicht feststellen, und diese Seite behauptet dazu nichts. Festhalten lässt sich, dass beide Auftritte dieselbe Einschränkung veröffentlichen: Der Dienst steht Personen mit Wohnsitz in den Ländern des EWR nach Angabe des Betreibers nicht zur Verfügung, und Deutschland ist EWR-Mitglied.

Wo das Thema vertieft wird

Für die Praxis bleiben drei Sätze. Erstens: Namen beweisen nichts, weder Ähnlichkeit noch Verschiedenheit. Zweitens: Der einzige verlässliche Anker ist eine Adresse, die man selbst gespeichert hat, und eine Anwendung aus einem offiziellen Store. Drittens: Wer eine Plattform ausprobieren will, tut das über ein Pocket Option Demo-Konto ohne Geldeinsatz und lernt dabei die Oberfläche kennen, die später als Vergleichsmaßstab dient, wenn irgendwo eine Nachbildung auftaucht.

Und der Satz, der auf jede Seite dieses Angebots gehört: Bei Produkten mit fester Laufzeit verliert die Mehrheit der Privatkonten Geld, und eingesetztes Kapital kann vollständig verloren gehen. Eine geklärte Namensfrage ändert daran nichts; sie verhindert lediglich, dass zum Marktrisiko ein völlig vermeidbarer Schaden hinzukommt.

Sollte sich das Bild später ändern, etwa weil der Betreiber eine verantwortliche Gesellschaft benennt oder erklärt, wie die beiden Auftritte technisch zusammenhängen, wäre diese Seite zu aktualisieren. Bis dahin gilt der hier beschriebene Stand, festgehalten am angegebenen Prüfdatum. Wer diese Zeilen deutlich später liest, sollte die Angaben auf den Seiten des Betreibers selbst nachsehen, statt sich auf eine Momentaufnahme zu verlassen, die inzwischen überholt sein kann.

Die Namensfrage ist harmlos, die Gewohnheit, Namen wiederzuerkennen statt zu prüfen, ist es nicht.

Fragen, die uns oft erreichen

Ist Pocket Broker ein eigenes Unternehmen?

Ein eigenständiges Produkt oder Unternehmen unter diesem Namen ließ sich nicht auffinden. Das Wort erscheint als Endung der technischen Kennung, unter der die Android-Anwendung im Store geführt wird, und solche Kennungen sind Bezeichner für Systeme, nicht Marken. Ein getrennter Auftritt, eine getrennte Anmeldung oder eine eigene Leistungsbeschreibung existieren nach dieser Prüfung nicht.

Funktioniert mein Zugang auf beiden Auftritten?

Dazu liegt kein Nachweis vor, und diese Seite behauptet keine gemeinsame Anmeldung. Ob Konten, Guthaben oder Prüfungen über verschiedene Auftritte hinweg als eine Einheit behandelt werden, lässt sich von außen nicht feststellen. Die sichere Handhabung ist deshalb, ausschließlich die Adresse zu nutzen, auf der das Konto eröffnet wurde, gespeichert als eigenes Lesezeichen.

Warum steht hier keine Liste gefälschter Adressen?

Weil solche Listen binnen Tagen veralten, den falschen Eindruck erzeugen, alles nicht Aufgeführte sei geprüft, und die genannte Variante bekannter machen, als sie es verdient. Wirksamer ist eine Regel, die ohne Namen auskommt: nur eine selbst gespeicherte Adresse aufrufen, Anwendungen nur aus offiziellen Stores installieren und Links aus Nachrichten oder Anzeigen grundsätzlich nicht anklicken.

Woran erkenne ich eine nachgebaute Anwendung?

An der Quelle und an den Rechten. Sie wird außerhalb der offiziellen Stores angeboten, oft als Datei zum Selbstinstallieren und mit dem Hinweis, eine Sicherheitswarnung zu übergehen. Nach der Installation verlangt sie Rechte, die eine Handelsanwendung nicht braucht: Zugriff auf Kurznachrichten, Geräteverwaltung, Bedienungshilfen oder die Erlaubnis, weitere Anwendungen zu installieren. Jeder dieser Punkte ist ein Abbruchgrund.

Bedeutet die Endung "broker", dass es sich um einen regulierten Broker handelt?

Nein. Eine Store-Kennung ist ein technischer Bezeichner und sagt über Zulassung, Aufsicht oder Rechtsform überhaupt nichts aus. Für diesen Anbieter ist keine Zulassung der deutschen Finanzaufsicht veröffentlicht und kein aus einem anderen EWR-Staat nach Deutschland notifizierter Europäischer Pass. Wer eine Zulassung prüfen will, sucht in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht und nicht in einem Dateinamen.

Ändert die Namensklärung etwas an der Lage für Leser in Deutschland?

Nein, sie betrifft nur die Zuordnung eines Begriffs. Der Betreiber veröffentlicht auf seinen eigenen Seiten, dass der Dienst Personen mit Wohnsitz in den Ländern des EWR nicht zur Verfügung steht, und Deutschland ist EWR-Mitglied. Diese Angabe gilt unabhängig davon, unter welcher Bezeichnung ein Auftritt gefunden wurde, und Wege um eine geografische Beschränkung herum werden hier nicht beschrieben.